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Gaststättenerlaubnis bei Übernahme: Was neu beantragt wird

Redaktion · Aktualisiert 2026-10-14 · 5 Min. Lesezeit

Die Gaststättenerlaubnis geht beim Kauf eines Lokals nicht automatisch auf Sie über. Sie ist an Person, Räume und Betriebsart gebunden, der neue Betreiber beantragt sie neu. Nötig ist sie vor allem, wenn Alkohol ausgeschenkt wird. Reine Speisen und alkoholfreie Getränke sind nach § 2 Abs. 2 GastG erlaubnisfrei.

Warum die Erlaubnis nicht mitverkauft wird

Eine Gaststättenerlaubnis prüft, ob eine bestimmte Person zuverlässig ist und ob bestimmte Räume für eine bestimmte Betriebsart geeignet sind. Weil sich bei einem Verkauf die Person ändert, kann die Behörde die Erlaubnis nicht einfach „mitgehen“ lassen. Der Verkäufer kann sie also nicht in den Kaufpreis einpreisen, und die Ablöse ist deshalb keine Gebühr für eine Erlaubnis, wie die Seiten der M&A Börse betonen. Wie das mit dem Preis für Inventar und Konzept zusammenhängt, steht in Ablöse in der Gastronomie.

Seit der Föderalismusreform 2006 regeln die Länder das Gaststättenrecht. Wo ein Land keine eigene Regel hat, gilt das Bundesgesetz weiter. Deshalb ist die örtliche Behörde die entscheidende Auskunftsstelle.

Wann ist eine Erlaubnis nötig?

Konstellation Erlaubnis? Hinweis laut Quelle
Zubereitete Speisen, alkoholfreie Getränke Nein, § 2 Abs. 2 GastG Gewerbeanmeldung nötig
Ausschank von Alkohol In der Regel ja Je nach Land Erlaubnis oder Anzeige
Kantine, Automaten Teilweise ausgenommen Anzeige nach § 14 GewO
Straußwirtschaft Teilweise ausgenommen Landesrecht beachten
Betreiberwechsel Neu beantragen Gilt nicht fort

Das ist eine Zusammenfassung der Hinweise des Ratgebers der M&A Börse; maßgeblich ist das Recht Ihres Bundeslandes.

Voraussetzungen und Unterlagen

Der Ratgeber nennt als Nachweise:

  1. Persönliche Zuverlässigkeit: Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis.
  2. Sachkunde: Teilnahme an der IHK-Unterrichtung nach § 4 GastG.
  3. Infektionsschutz: Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG; sie darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
  4. Geeignete Räume: Mietvertrag oder Kaufvertrag für die Räume.
  5. GmbH: Alle Geschäftsführer nehmen an Unterrichtung teil.

Planen Sie die Termine früh, denn Unterrichtungen sind nicht jederzeit verfügbar. Wie lange die Bearbeitung dauert, ist in den Quellen nicht angegeben.

Kernpunkt: Starten Sie den Antrag, sobald die Einigung mit dem Verkäufer steht, und nicht erst nach Vertragsunterzeichnung. Machen Sie den Vollzug des Kaufs von der Erlaubnis oder einer vorläufigen Gestattung abhängig.

Vorläufige Gestattung

Der Käufer kann beim Gewerbeamt eine vorläufige Gestattung beantragen. Nach dem Ratgeber liegt sie im Ermessen der Behörde und ist widerruflich. Ohne Erlaubnis oder Gestattung darf der Betrieb nicht öffnen, wenn Alkohol ausgeschenkt werden soll. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Behörde sie erteilt: Fragen Sie vor der Unterschrift nach.

Stellvertretung

Führt der Inhaber den Betrieb nicht selbst, braucht der Stellvertreter eine Erlaubnis nach § 9 GastG. Das betrifft etwa Investoren, die einen angestellten Geschäftsführer einsetzen. Planen Sie es in Ihren Zeitplan ein.

Was das für den Kaufvertrag heißt

  • Vollzugsbedingung: Erlaubnis oder vorläufige Gestattung vor Übergabe.
  • Rücktrittsrecht: Für den Fall, dass die Erlaubnis versagt wird.
  • Mitwirkung des Verkäufers: Verkäufer unterstützt bei Unterlagen und Terminen.
  • Zahlungsfluss: Größere Zahlungen erst nach positiver Behördenentscheidung.

Wie solche Bedingungen in den Gesamtablauf passen, sehen Sie in Gaststätte übernehmen: Schritt für Schritt. Bei Kneipen ist der Punkt besonders heikel, siehe Kneipe kaufen.

Weitere Pflichten im Überblick

Die Restaurant-Seite der M&A Börse nennt außerdem Gewerbeanmeldung, Belehrung für Lebensmittelpersonal und Hygienenachweise. Eine Meisterpflicht besteht in der Gastronomie nicht. Zuständigkeiten und Formulare unterscheiden sich je Kommune.

Wenn es schiefgeht

Wird die Erlaubnis verweigert, bleibt oft nur der Rücktritt oder ein anderes Betriebskonzept ohne Alkohol. Prüfen Sie vorab, ob das Konzept ohne Ausschank trägt, und kalkulieren Sie diesen Fall durch. Eine rechtliche Einschätzung ist in diesem Fall besonders sinnvoll.

Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie aktuelle Vorschriften bei der zuständigen Behörde.

Zeitplan: So legen Sie die Schritte übereinander

Weil mehrere Stellen beteiligt sind, lohnt sich ein einfacher Zeitplan. Die Reihenfolge ist unsere Empfehlung auf Grundlage der genannten Nachweise, die Dauer einzelner Schritte können wir nicht beziffern.

  1. Vor dem Vertrag: Beim Ordnungsamt nachfragen, welche Unterlagen für den konkreten Betrieb nötig sind und ob Auflagen bestehen. Termin für die IHK-Unterrichtung buchen.
  2. Während der Prüfung: Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister und steuerliche Bescheinigungen beantragen, denn sie haben eigene Bearbeitungszeiten.
  3. Kurz vor dem Antrag: Belehrung nach Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt wahrnehmen, damit sie bei Antragstellung nicht älter als drei Monate ist.
  4. Mit Vertragsabschluss: Antrag stellen, vorläufige Gestattung erfragen, Vermieterzustimmung bereithalten.
  5. Übergabe: Erst öffnen, wenn Erlaubnis oder Gestattung vorliegt.

Tipp: Legen Sie sich eine Mappe mit allen Nachweisen an und halten Sie Fristen im Kalender fest. Eine abgelaufene Belehrung kostet im Zweifel Wochen.

Besonderheiten je nach Betriebsart

Nicht jede Gastronomie braucht dieselbe Genehmigung. Bei einem Imbiss ohne Alkohol sind die Anforderungen anders als bei einer Bar, siehe Imbiss kaufen. Bei Catering und Kantinen können Sonderregeln gelten. Die Branchenseite Gastronomie der M&A Börse führt die Kategorien auf, damit Sie Ihr Konzept mit den passenden Anforderungen abgleichen können. Dort wird auch auf die landesrechtlichen Unterschiede hingewiesen: Das Gaststättenrecht ist weitgehend Ländersache, und manche Länder haben ihre eigenen Gesetze, andere wenden das Bundesgesetz weiter an.

Fragen an Verkäufer und Behörde

Folgende Fragen sollten Sie schriftlich klären lassen:

  • Besteht eine Erlaubnis, und auf wen lautet sie? Gibt es Auflagen, etwa zu Öffnungszeiten, Außenflächen, Musik oder Raucherbereichen?
  • Gab es Verstöße, Beanstandungen oder Beschwerden?
  • Sind die Räume für die vorgesehene Betriebsart genehmigt (Nutzungsänderung, Brandschutz, Sitzplatzzahl)?
  • Gilt die Sperrzeit unverändert, und gibt es Pläne der Gemeinde, sie zu ändern?
  • Welche Gebühren fallen an? Die geprüften Quellen nennen keinen Betrag, die Gemeinde kann Auskunft geben.

Die Antworten gehören in die Prüfung, die in der Due-Diligence-Checkliste beschrieben ist. Ohne diese Klärung steht der Kaufpreis auf unsicherem Boden, denn ein Lokal, das nicht öffnen darf, bringt keinen Ertrag. Informationen zum Zusammenspiel mit dem Personalübergang liefert zudem Personal bei der Übernahme.

Beispiel für eine Vertragsklausel

Eine mögliche Formulierung für einen Vollzugsvorbehalt (nur als Denkanstoß, nicht als Rechtsrat): Der Vertrag wird erst wirksam, wenn dem Käufer die für den Betrieb erforderliche Erlaubnis oder eine vorläufige Gestattung erteilt wurde und der Vermieter dem Eintritt in das Mietverhältnis schriftlich zugestimmt hat. Liegen beide Bedingungen nicht bis zu einem festgelegten Datum vor, kann jede Partei zurücktreten, bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Ein Anwalt kann die Klausel auf Ihren Fall zuschneiden.

Häufige Fragen

Geht die Gaststättenerlaubnis beim Verkauf auf den Käufer über?

Nein, nach Angaben der M&A Börse ist sie an Person, Räume und Betriebsart gebunden. Der neue Betreiber muss sie neu beantragen.

Wann ist keine Erlaubnis nötig?

Nach § 2 Abs. 2 GastG bei der Abgabe zubereiteter Speisen und alkoholfreier Getränke. Gewerbeanmeldung und Anzeige bleiben nötig. Der Ausschank von Alkohol ist grundsätzlich erlaubnispflichtig, wobei Landesrecht Unterschiede macht.

Was ist eine vorläufige Gestattung?

Eine Ermessensentscheidung des Gewerbeamts, die auf Antrag erteilt werden kann, damit der Betrieb bis zur endgültigen Erlaubnis läuft. Sie ist widerruflich.

Was ist eine Stellvertretungserlaubnis?

Wenn der Inhaber den Betrieb nicht selbst führt, braucht der Stellvertreter eine Erlaubnis nach § 9 GastG.

Was kostet die Erlaubnis?

Die geprüften Quellen nennen keine Gebühr. Fragen Sie Ihr Gewerbe- oder Ordnungsamt.

Quellen