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Imbiss kaufen: Standplatz, Hygiene, Preis und Finanzierung
Beim Kauf eines Imbisses zählen Standplatz oder Mietvertrag, Hygieneunterlagen, Inventarzustand und der bereinigte Gewinn nach Abzug Ihres Lohns. Erlaubnispflichtig ist vor allem der Alkoholausschank, Meisterpflicht besteht nicht. Seit 2026 gelten 7 Prozent Umsatzsteuer auf Speisen, auch zum Mitnehmen, Getränke bleiben bei 19 Prozent.
Was einen Imbiss ausmacht
Imbisse leben von Laufkundschaft, kurzen Wegen und schneller Abwicklung. Das Spektrum reicht vom Imbisswagen über die feste Bude bis zum kleinen Laden mit Sitzplätzen, vom Dönerladen bis zur Pizza-Abholstation. Die Fixkosten sind meist niedriger als in einem Restaurant, dafür hängt der Erfolg stark an Standort und Öffnungszeiten.
Die M&A Börse nennt auf ihrer Imbiss-Seite als Preisfaktoren den bereinigten Gewinn nach Inhaberlohn, Lage und Frequenz, Restlaufzeit des Mietvertrags, Zustand der Geräte, Abhängigkeit vom Inhaber, Qualität der Buchhaltung und Personal. Verlässliche öffentliche Kaufpreise oder Multiplikatoren nennt sie nicht, die Ablöse für Inventar ist frei verhandelbar. Zu Dönerläden steht dort kein Detail, sie verweist auf eine eigene Seite.
Kernpunkt: Bei einem Imbiss kaufen Sie vor allem einen Platz mit Kundenfluss. Ohne gesicherten Standort sind Geräte und Rezepte wenig wert.
Standplatz und Räume
Zwei Konstellationen sind zu unterscheiden:
| Form | Rechtsgrundlage | Worauf achten |
|---|---|---|
| Imbiss in gemieteten Räumen | Gewerbemietvertrag | Restlaufzeit, Zustimmung des Vermieters, Nutzungsart |
| Stand auf öffentlichem Straßenland | Sondernutzungserlaubnis der Kommune | Übertragbarkeit, Befristung, Auflagen |
Für Stände auf öffentlichem Straßenland ist nach der Quelle eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich; ob der Platz auf den Käufer übergehen kann, muss geprüft werden. Fragen Sie schriftlich bei der Kommune nach, bevor Sie zahlen. Bei Räumen gilt, wie überall in der Gastronomie: Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter die Räume nicht an Dritte überlassen. Mehr dazu in Ablöse in der Gastronomie.
Pflichten: Anmeldung, Hygiene, Mehrweg
- Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO; Meisterpflicht besteht laut Quelle nicht.
- Gaststättenerlaubnis: Für zubereitete Speisen und alkoholfreie Getränke nicht nötig (§ 2 Abs. 2 GastG). Wollen Sie Alkohol verkaufen, hängt es vom Landesrecht ab; eine Erlaubnis ist an Person und Räume gebunden und geht nicht automatisch über. Details in Gaststättenerlaubnis bei Übernahme.
- Hygiene: Die Lebensmittelaufsicht kontrolliert die Räume und kann Auflagen machen. Eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist nötig. Prüfen Sie HACCP-Unterlagen und frühere Kontrollergebnisse.
- Mehrweg: Seit 1. Januar 2023 müssen Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen in bestimmten Einwegverpackungen auch Mehrweg anbieten. Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten und höchstens 80 Quadratmetern Verkaufsfläche sind ausgenommen. Viele kleine Imbisse fallen darunter, prüfen Sie es für Ihren Fall.
Mehrwertsteuer und Kosten
Seit 1. Januar 2026 gilt für Speisen der ermäßigte Satz von 7 Prozent, auch für Mitnahme, für Getränke bleibt es bei 19 Prozent. Für einen Imbiss, der überwiegend Speisen verkauft, ist das für die Kalkulation wichtig, weil die Steuer auf Speisen sinkt. Wie sich das konkret auf Preise und Marge auswirkt, hängt von Ihrer Preisgestaltung ab; mehr in Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026.
Zu den Kosten nennt die Quelle, dass die Arbeitskosten im vierten Quartal 2025 um 39,6 Prozent über dem Niveau des vierten Quartals 2019 lagen. Das erhöht den Druck auf kleine Betriebe mit Personal. Rechnen Sie daher mit Ihrem eigenen Einsatz und realistischen Personalkosten.
Prüfliste für den Imbisskauf
- Drei Jahre Zahlen, Kassenberichte mit TSE, Steuerbescheide,
- Mietvertrag oder Sondernutzungserlaubnis mit Restlaufzeit,
- Inventarliste mit Eigentumsnachweis (Fritteuse, Grill, Kühlung),
- Hygieneunterlagen und Kontrollberichte,
- Wareneinkauf und Lieferverträge,
- Personal und Verträge (Betriebsübergang, siehe Personal bei der Übernahme),
- Mehrweg- und Verpackungslösung,
- Online-Präsenz: Lieferdienst-Profile, Bewertungen.
Die komplette Systematik steht in der Due-Diligence-Checkliste für Gastronomie.
Finanzierung
Die M&A Börse beschreibt für Imbisse den ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW: bis zu 200.000 Euro, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel, Laufzeit bis zu zehn Jahre, bis zu zwei tilgungsfreie Jahre. Er kann auch Betriebsübernahmen abdecken, setzt einen Businessplan voraus und muss über eine Bank vor Projektbeginn beantragt werden. Die Bedingungen ändern sich, prüfen Sie sie aktuell. Grundlagen zum Zusammenspiel von Eigenkapital und Krediten finden Sie in Gastronomie-Übernahme finanzieren.
Typische Fehler
- Standplatz nicht schriftlich gesichert,
- Umsatz aus der Hochsaison als Normalwert genommen,
- Gerätezustand nicht geprüft, besonders Fettabscheider und Abluft,
- Konkurrenz im Umfeld unterschätzt, etwa neue Lieferdienste,
- Eigenen Lohn nicht eingerechnet.
Ein Überblick über Betriebstypen wie Imbiss, Dönerladen und Pizzeria findet sich in der Gastronomie-Übersicht der M&A Börse; dort lassen sich Kategorien durchsehen und Gesuche einstellen. Konkrete Verfügbarkeit in Ihrer Region ist nicht garantiert.
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Beispiel: Wie sich Standort und Öffnungszeiten rechnen
Rechnen Sie den Imbiss in Ihrer Planung auf Stundenbasis. Ein fiktives Rechenschema: Wenn der Stand an sechs Tagen je acht Stunden geöffnet hat, ergeben sich rund 2.500 Öffnungsstunden im Jahr. Zerlegen Sie Umsatz, Wareneinsatz, Personal, Pacht oder Miete und Nebenkosten auf diese Stunden, und fragen Sie, welche Stunden kaum Umsatz bringen. Manchmal lohnt eine Verkürzung der Öffnungszeiten, manchmal eine Erweiterung auf Abendstunden, wenn Konkurrenz fehlt. Die Zahlen sind erfunden, das Verfahren ist übertragbar.
Lieferdienste und Online-Auftritt
Viele Imbisse verkaufen zusätzlich über Lieferplattformen. Dabei zahlen Betriebe Provisionen, deren Höhe Sie im Vertrag des Verkäufers prüfen müssen; die geprüften Quellen nennen keine Sätze. Fragen Sie, wie hoch der Lieferanteil am Umsatz ist, ob Profile und Bewertungen auf Sie übertragen werden können und wer die Zugangsdaten hat. Auch Google-Profil, Social-Media-Kanäle und Domain gehören zum Wert des Betriebs. Lassen Sie sich die Übergabe vertraglich zusichern.
Wenn Sie lieber einen festen Laden suchen
Wer vom Wagen auf ein festes Lokal wechseln will, findet verwandte Informationen in Restaurant kaufen und im Überblick der Gastronomie-Betriebe auf der M&A Börse, die auch Pizzeria, Bistro und Dönerladen einzeln aufführt. Bei kleineren Formaten ist die Abhängigkeit vom Inhaber besonders hoch; vereinbaren Sie daher eine Einarbeitungszeit mit dem Verkäufer und halten Sie sie im Kaufvertrag fest.
Zuletzt: Besuchen Sie den Imbiss zu verschiedenen Zeiten und Wetterlagen, zählen Sie Kunden, fragen Sie Nachbarbetriebe nach der Entwicklung des Standorts und prüfen Sie, ob Baustellen, Veranstaltungen oder neue Konkurrenz den Fluss der Laufkundschaft verändern könnten. Ein Imbiss steht und fällt mit dem Platz, und diese Beobachtungen sind häufig aussagekräftiger als eine Gewinn- und Verlustrechnung, die den Standort nur indirekt abbildet.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen Imbiss eine Gaststättenerlaubnis?
Nicht für zubereitete Speisen und alkoholfreie Getränke (§ 2 Abs. 2 GastG). Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO ist nötig. Beim Alkoholverkauf entscheidet Landesrecht, die Erlaubnis ist personen- und raumgebunden.
Gilt für Imbissbuden ein Meisterzwang?
Nach den Angaben der M&A Börse nein, es besteht keine Meisterpflicht.
Geht der Standplatz auf den Käufer über?
Nicht zwingend. Für Stände auf öffentlichem Straßenland ist eine Sondernutzungserlaubnis nötig; ob der Platz übertragbar ist, muss bei der Kommune geklärt werden.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer im Imbiss?
Seit 1. Januar 2026 gelten 7 Prozent auf Speisen, auch zum Mitnehmen, Getränke bleiben bei 19 Prozent.
Was kostet ein Imbiss?
Verlässliche öffentliche Kaufpreise oder Multiplikatoren gibt es laut M&A Börse nicht. Die Ablöse für Inventar ist frei verhandelbar.
Quellen
- M&A Börse – Imbiss kaufen – https://maboerse.de/imbiss-kaufen
- M&A Börse – Gastronomie – https://maboerse.de/branchen/gastronomie
- Gesetze im Internet – § 14 GewO – https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html